Nachdem bereits in der Junisitzung des Gemeinderates über 10 neue Tourismuszonen in der Gemeinde Kaltern abgestimmt wurde, war dies auch in der vermutlichen letzten Sitzung vor den Wahlen ein heiß diskutiertes Thema. Die Gier nach neuen Betten scheint offenbar keine Grenzen zu kennen. Die Mehrheit des Gemeinderates genehmigte weitere 2 neue Tourismuszonen, obwohl diese zuvor von der Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung mit Bezugnahme auf ein neues Landesgesetz rückverwiesen wurden. Außerdem wurde bekannt, dass der Gemeindeausschuss für 5.075 € einen römischen Universitätsprofessor beauftragt hat, die Verfassungsmäßigkeit des neuen Landesgesetzes überprüfen zu lassen. Außerdem beauftragte sie für 4.456 € einen Anwalt mit einem Rekurs zwecks Aufhebung des Gutachtens der genannten Landeskommission. Diese Entscheidungen werden wohl nicht nur in Kaltern für große Diskussionen sorgen.
Ein
anderes umstrittenes Thema war der Entwurf des Gewässerschutzplans des Landes.
Hierzu sollte der Gemeinderat ein Gutachten abgeben. Zuvor gingen bei der
Gemeinde Stellungnahmen betroffener landwirtschaftlicher Betriebe und des örtlichen
Bonifizierungskonsortiums ein. Laut Tagesordnung sollte der Gemeinderat diese
Stellungnahmen in sein Gutachten übernehmen, obwohl diese ihm gar nicht bekannt
waren und obwohl darin die verstärkte Nutzung des Kalterer Sees als
Speicherbecken für die Bewässerung in der Landwirtschaft gefordert wurde. Eine
lockere Handhabung der Schleuse am Ausgang des Sees führte aber bekanntlich im
heißen und trockenen Sommer 2015 zu einer Absenkung des Wasserspiegels und in
der Folge zu einem starken Wachstum von stachligen Pflanzen und von Algen.
Diese Zusammenhänge scheinen die Mehrheit im Gemeinderat wohl nicht zu
interessieren. Das Gutachten einschließlich der Stellungnahmen wurden nämlich
genehmigt.