Gewerbegebiet Gand – quo vadis?
Es gibt in Kaltern eine Verordnung aus dem Jahre 2003 für
die Zuweisung von Gründen in Gewerbegebieten. Darin sind die Vorrangs- und
Vorzugskriterien angeführt, laut denen der Gemeindeausschuss nach Anhören einer
Kommission die Rangordnung erstellt. Schaut man sich diese Kriterien genauer
an, so erkennt man, dass die Zielgruppe eindeutig Kalterer Betriebe sind. Ob
eine Aussiedlung notwendig ist, weil der Betrieb aus Umweltschutzgründen nicht
mehr am ursprünglichen Ort beibehalten werden kann, ob der Gesuchssteller den
Betrieb seit mehr als fünf Jahren den Sitz in Kaltern hat oder ein Kalterer
Betrieb aus funktionellen Gründen erweitert werden muss – all diese Kriterien
werden mit einer bestimmten Punktezahl versehen und entscheiden über die
Positionierung auf der Rangordnung. Und immer wieder: Schwerpunkt Kalterer
Betriebe!
Laut Business Location Südtirol AG ist es nun erforderlich,
eine neue Rangordnung zu erstellen, weil neue Interessenten dazugekommen und
andere weggefallen sind. Aktuell sind es noch vier Bewerber. Die Verwaltung
will nun in den lokalen Printmedien Anzeigen schalten, um auch Firmen von
auswärts anzusprechen.
Ist ein solches Vorgehen wirklich sinnvoll? Wenn für
Kalterer Betriebe heute die Möglichkeit noch nicht besteht, Gewerbegrund zu
erwerben, dann vielleicht morgen. Wird es dann noch genügend Platz in der
Erweiterungszone Gand geben? Will man unter Umständen in Kauf nehmen, dass
große industrielle Produktionsbetriebe in die Gand einziehen? Natürlich, der Erlös
des Grundverkaufs käme der Gemeindeverwaltung sehr gelegen, es stellt sich aber
die Frage, wie kurzsichtig eine derartige Vorgehensweise sein könnte.
Heidi Egger - Irene
Hell - Harald Weis