Warum eine Register für Zivile Partnerschaften?
Bei der letzten Gemeinderatssitzung stand der Beschluss der
Dorfliste zur Anerkennung der zivilen Partnerschaften auf der Tagesordnung.
Dabei ging es – wir berichteten – um das verfassungsgemäße Recht auf Schutz vor
Ungleichbehandlung und Diskriminierung. In vielen Ländern ist es auch
gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, zu heiraten oder eine eheähnliche
Gemeinschaft einzugehen, in Italien nicht. Was geschieht? Man schließt solche
Verbindungen im Ausland und klagt dann die Anerkennung in Italien vor Gericht
ein, in den meisten Fällen mit Erfolg. Gerichte übernehmen also die Aufgabe des
Gesetzgebers.
Jede Gemeinde hat die Möglichkeit, ein Register der
eingetragenen Partnerschaften zu führen. Nicht nur gleichgeschlechtliche Paare würden
davon profitieren. Auch „klassische“ Frau-Mann-Beziehungen tendieren immer mehr
zum Zusammenleben ohne Trauschein. Mit all den Nachteilen, die das zur Folge
haben kann, vom Rauswurf aus der Mietwohnung nach dem Tod des Partners,
Ausschluss von der Erbfolge bis hin zum verweigerten Besuchsrecht auf der
Intensivstation. Lebt ein unverheiratetes Paar zusammen, scheint es auf dem
gleichen Meldebogen auf, was aber nichts über die Art der Beziehung aussagt. Es
ist also nicht nachvollziehbar, ob das jetzt zwei Menschen sind, die sich aus
finanziellen Gründen einfach nur die Miete teilen oder ob das ein Paar ist. Mit
dem von uns geforderten Register sollte die Möglichkeit für den Zusatz im
Meldebogen: „gefühlsmäßig verbunden“ geschaffen werden. Das Ganze hätte im
Moment nur symbolischen Charakter, wird aber in vielen großen Städten schon so
gehandhabt.
Die Verwaltung, seit Wochen informiert über diesen Antrag
der Dorfliste, hat anscheinend nicht die Zeit gefunden, sich genauer über Natur
und Inhalt eines solchen Registers zu informieren und beantragte die Ernennung
einer Kommission. Es braucht also eine Kommission, damit dann später eine
andere Kommission die entsprechenden Unterlagen vorbereiten kann. Damit das
Ganze nicht in einer Schublade landet, haben wir Ergebnisse vor Jahresende eingefordert.
Unter diesen Voraussetzungen stimmen wir einer Vertagung zu.
Heidi Egger - Irene Hell – Harald Weis