14. September 2014

Gemeindeblatt-Artikel 5.September 2014


Warum eine Register für Zivile Partnerschaften?

Bei der letzten Gemeinderatssitzung stand der Beschluss der Dorfliste zur Anerkennung der zivilen Partnerschaften auf der Tagesordnung. Dabei ging es – wir berichteten – um das verfassungsgemäße Recht auf Schutz vor Ungleichbehandlung und Diskriminierung. In vielen Ländern ist es auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, zu heiraten oder eine eheähnliche Gemeinschaft einzugehen, in Italien nicht. Was geschieht? Man schließt solche Verbindungen im Ausland und klagt dann die Anerkennung in Italien vor Gericht ein, in den meisten Fällen mit Erfolg. Gerichte übernehmen also die Aufgabe des Gesetzgebers.
Jede Gemeinde hat die Möglichkeit, ein Register der eingetragenen Partnerschaften zu führen. Nicht nur gleichgeschlechtliche Paare würden davon profitieren. Auch „klassische“ Frau-Mann-Beziehungen tendieren immer mehr zum Zusammenleben ohne Trauschein. Mit all den Nachteilen, die das zur Folge haben kann, vom Rauswurf aus der Mietwohnung nach dem Tod des Partners, Ausschluss von der Erbfolge bis hin zum verweigerten Besuchsrecht auf der Intensivstation. Lebt ein unverheiratetes Paar zusammen, scheint es auf dem gleichen Meldebogen auf, was aber nichts über die Art der Beziehung aussagt. Es ist also nicht nachvollziehbar, ob das jetzt zwei Menschen sind, die sich aus finanziellen Gründen einfach nur die Miete teilen oder ob das ein Paar ist. Mit dem von uns geforderten Register sollte die Möglichkeit für den Zusatz im Meldebogen: „gefühlsmäßig verbunden“ geschaffen werden. Das Ganze hätte im Moment nur symbolischen Charakter, wird aber in vielen großen Städten schon so gehandhabt.
Die Verwaltung, seit Wochen informiert über diesen Antrag der Dorfliste, hat anscheinend nicht die Zeit gefunden, sich genauer über Natur und Inhalt eines solchen Registers zu informieren und beantragte die Ernennung einer Kommission. Es braucht also eine Kommission, damit dann später eine andere Kommission die entsprechenden Unterlagen vorbereiten kann. Damit das Ganze nicht in einer Schublade landet, haben wir Ergebnisse vor Jahresende eingefordert. Unter diesen Voraussetzungen stimmen wir einer Vertagung zu.
Heidi Egger - Irene Hell – Harald Weis