Auch Tiere haben ein Recht zu leben!
Jeder
von uns hat sich schon über Hundekot, in den man getreten ist
oder über Katzenkot im Garten aufgeregt. Meist verfliegt der Zorn
rasch und beim nächsten süßen Kätzchen, das einem um die Beine
streicht, ist er bestimmt vergessen.
Dies scheint aber nicht bei allen
Zeitgenossen der Fall zu sein, und manche Menschen entwickeln einen
regelrechten Tierhass. In extremen Fällen schrecken sie selbst vor
der Tötung von Tieren nicht zurück. Dies geschieht oft heimtückisch
durch Gift und die Tiere verenden meist elendiglich.
Dies passiert immer wieder leider auch
in Kaltern. Nur selten werden solche Fälle allgemein bekannt, zu
Anzeigen kommt es oft aus falscher Rücksicht nicht.
Aber was tun, wenn man so etwas
beobachtet, ein durch Gift verendetes Tier findet oder es seinem
vierbeinigen Freund selbst passiert?
Das italienische Recht ist dabei sehr
streng und stuft die Tötung beziehungsweise Misshandlung von Tieren
als Straftat ein. Besonders das Ausbringen von vergifteten Ködern
kann mit einer Haftstrafe von sechs
Monaten bis zu drei Jahren
geahndet werden.
Der Eigentümer
oder Finder des vergifteten Tieres ist gesetzlich verpflichtet
Anzeige zu erstatten. Auch gegen Unbekannt. Eine solche Anzeige muss
auch bei einem nicht tödlichen Giftanschlag gemacht werden. Der
Tierarzt ist verpflichtet, den Kadaver zur Feststellung des
verwendeten Giftes an die zuständige Gesundheitsbehörde zu
übersenden.
Die Anzeige muss jede polizeiliche
Dienststelle wie z.B. Carabinieri, Staatspolizei, Forstbeamte,
Gemeindepolizei entgegennehmen.
Weiters ist es wichtig, den zuständigen
Bürgermeister schriftlich über solche Vorkommnisse in Kenntnis zu
setzten. Sie/Er ist die höchste Gesundheitsbehörde auf
Gemeindeebene und für die Sicherheit ihrer Bürger und der Tiere
verantwortlich. Dies ist aber auch wichtig, damit die Öffentlichkeit
von solchen Gräueltaten erfährt.
Harald Weis – Irene Hell
– Heidi Egger