4. Februar 2013

Gemeindeblatt-Artikel 8.Februar 2013


Gewerbegebiet Gand – quo vadis?

Es gibt in Kaltern eine Verordnung aus dem Jahre 2003 für die Zuweisung von Gründen in Gewerbegebieten. Darin sind die Vorrangs- und Vorzugskriterien angeführt, laut denen der Gemeindeausschuss nach Anhören einer Kommission die Rangordnung erstellt. Schaut man sich diese Kriterien genauer an, so erkennt man, dass die Zielgruppe eindeutig Kalterer Betriebe sind. Ob eine Aussiedlung notwendig ist, weil der Betrieb aus Umweltschutzgründen nicht mehr am ursprünglichen Ort beibehalten werden kann, ob der Gesuchssteller den Betrieb seit mehr als fünf Jahren den Sitz in Kaltern hat oder ein Kalterer Betrieb aus funktionellen Gründen erweitert werden muss – all diese Kriterien werden mit einer bestimmten Punktezahl versehen und entscheiden über die Positionierung auf der Rangordnung. Und immer wieder: Schwerpunkt Kalterer Betriebe!
Laut Business Location Südtirol AG ist es nun erforderlich, eine neue Rangordnung zu erstellen, weil neue Interessenten dazugekommen und andere weggefallen sind. Aktuell sind es noch vier Bewerber. Die Verwaltung will nun in den lokalen Printmedien Anzeigen schalten, um auch Firmen von auswärts anzusprechen.
Ist ein solches Vorgehen wirklich sinnvoll? Wenn für Kalterer Betriebe heute die Möglichkeit noch nicht besteht, Gewerbegrund zu erwerben, dann vielleicht morgen. Wird es dann noch genügend Platz in der Erweiterungszone Gand geben? Will man unter Umständen in Kauf nehmen, dass große industrielle Produktionsbetriebe in die Gand einziehen? Natürlich, der Erlös des Grundverkaufs käme der Gemeindeverwaltung sehr gelegen, es stellt sich aber die Frage, wie kurzsichtig eine derartige Vorgehensweise sein könnte.

Heidi Egger - Irene Hell - Harald Weis