Gemeindeblatt-Artikel 31.Jänner 2014
Die
letzte Ruhe
Italien
hat in den letzten Jahren einige Bestattungsformen erlaubt, die in
anderen europäischen Ländern schon länger zugelassen sind. Daher
musste auch Kaltern seine Friedhofsordnung überarbeiten und den
Neuerungen anpassen. Dies geschah bei der Gemeinderatssitzung im
Jänner. Neben
der gängigen Form der Erdbestattung
sind auch in Kaltern andere Bestattungsformen möglich. Die
Feuerbestattung hat in den letzten Jahren sehr zugenommen. Die neue
Friedhofsordnung regelt nun alle vom Gesetzgeber zugelassenen Formen
der Bestattung, des Ausbringens und der Aufbewahrung der Asche von
Verstorbenen.Die
Neuerungen kurz zusammengefasst: Die Asche von Verstorbenen kann nun
nicht nur in einer Urne im Friedhof bestattet, sondern auch verstreut
oder aufbewahrt werden. Dazu sind genaue Bestimmungen vom Gesetzgeber
vorgesehen. In Kaltern wird es zukünftig somit möglich sein, dass
die Asche von Verstorbenen innerhalb des Friedhofes in einem dafür
vorgesehenen Areal oder in einem bestehenden Grab oder aber auch
außerhalb des Friedhofes verstreut werden kann. Dort ist die
Verstreuung in einem Mindestabstand von 200 Metern zu Ortschaften in
Flüssen und Bächen, in von der Gemeinde ausgewiesenen Naturgebieten
und auf Privatgrundstücken möglich. Grundlegend dafür ist immer
der Wunsch der Verstorbenen.Eine
Änderung gab es zur
bisherigen Einschränkung, im
neuen Friedhof ausschließlich Grabkreuze errichten zu dürfen. In
Zukunft wird es auch dort möglich sein, dass Grabstelen an die
Verstorbenen erinnern, die ein anderes religiöses Zeichen
beziehungsweise keines tragen. Diese müssen zum Unterschied zum
alten Friedhof aus Metall sein. Interessanterweise galt diese
Regelung nie für den alten Friedhof, wo für die Grabsteine nie
religiöse Zeichen vorgeschrieben waren.Diese
Ergänzung wurde von uns bereits vor einigen Jahren eingebracht, fand
aber bei der damaligen Mehrheit keine Zustimmung. Der neue
Gemeinderat nahm aber diesmal mit großer Mehrheit unseren Vorschlag
an.Harald
Weis – Heidi Egger - Irene Hell