16. Februar 2014

Gemeindeblatt-Artikel 31.Jänner 2014


Die letzte Ruhe

Italien hat in den letzten Jahren einige Bestattungsformen erlaubt, die in anderen europäischen Ländern schon länger zugelassen sind. Daher musste auch Kaltern seine Friedhofsordnung überarbeiten und den Neuerungen anpassen. Dies geschah bei der Gemeinderatssitzung im Jänner. Neben der gängigen Form der Erdbestattung sind auch in Kaltern andere Bestattungsformen möglich. Die Feuerbestattung hat in den letzten Jahren sehr zugenommen. Die neue Friedhofsordnung regelt nun alle vom Gesetzgeber zugelassenen Formen der Bestattung, des Ausbringens und der Aufbewahrung der Asche von Verstorbenen.Die Neuerungen kurz zusammengefasst: Die Asche von Verstorbenen kann nun nicht nur in einer Urne im Friedhof bestattet, sondern auch verstreut oder aufbewahrt werden. Dazu sind genaue Bestimmungen vom Gesetzgeber vorgesehen. In Kaltern wird es zukünftig somit möglich sein, dass die Asche von Verstorbenen innerhalb des Friedhofes in einem dafür vorgesehenen Areal oder in einem bestehenden Grab oder aber auch außerhalb des Friedhofes verstreut werden kann. Dort ist die Verstreuung in einem Mindestabstand von 200 Metern zu Ortschaften in Flüssen und Bächen, in von der Gemeinde ausgewiesenen Naturgebieten und auf Privatgrundstücken möglich. Grundlegend dafür ist immer der Wunsch der Verstorbenen.Eine Änderung gab es zur bisherigen Einschränkung, im neuen Friedhof ausschließlich Grabkreuze errichten zu dürfen. In Zukunft wird es auch dort möglich sein, dass Grabstelen an die Verstorbenen erinnern, die ein anderes religiöses Zeichen beziehungsweise keines tragen. Diese müssen zum Unterschied zum alten Friedhof aus Metall sein. Interessanterweise galt diese Regelung nie für den alten Friedhof, wo für die Grabsteine nie religiöse Zeichen vorgeschrieben waren.Diese Ergänzung wurde von uns bereits vor einigen Jahren eingebracht, fand aber bei der damaligen Mehrheit keine Zustimmung. Der neue Gemeinderat nahm aber diesmal mit großer Mehrheit unseren Vorschlag an.Harald Weis – Heidi Egger - Irene Hell