16. Februar 2014

Gemeindeblatt-Artikel 7.Februar 2014


Referendum am 9. Februar

Falls Ihnen die Kombination von „9.Februar“ und „Referendum“ irgendwie bekannt vorkommt, so liegen Sie völlig richtig. Angesichts dieses Datums werden die Einen zufrieden nicken und in schönen Erinnerungen schwelgen, die Anderen wohl eher zusammenzucken. Dieser Tag hat für unser Dorf eine ganz besondere Bedeutung, stimmte doch die Kalterer Bevölkerung am 9.Februar 2003 beim berühmt-berüchtigten „Lidoreferendum“ ab. Und was damals die allerwenigsten für möglich gehalten hatten, wurde zur Gewissheit: Die Mehrheit stimmte für eine sanfte Sanierung und gegen ein Hallenbad.
Und wieder könnte der 9. Februar ein wichtiges Datum werden, diesmal nicht nur für Kaltern, sondern für das ganze Land. Es geht um das Referendum gegen das SVP-Gesetz zur Bürgerbeteiligung. Kurzer Rückblick: Das Gesetz, das Anfang Juni 2013 von der SVP im Alleingang durchgedrückt wurde, sah zwar die Abschaffung des Beteiligungsquorums, aber eine doppelte Unterschriftensammlung vor. Zuerst 8000, dann 26.000 Unterschriften innerhalb weniger Monate wären nötig, um eine Volksabstimmung einzuleiten. Die im Herbst abgehaltene Unterschriftenaktion des Promotorenkomittees zur Direkten Demokratie war erfolgreich, knapp 18.000 Unterschriften wurden gesammelt. Dies bedeutet nicht nur, dass im Februar für oder gegen das SVP-Gesetz abgestimmt wird, sondern dass ein eigener Gesetzesvorschlag in den Südtiroler Landtag eingebracht werden kann und in der zuständigen Gesetzgebungskommission behandelt werden muss.
Die Frage am 9. Februar wird lauten: Stimmen Sie dem Gesetz betreffend „Bürgerbeteiligung in Südtirol“ zu, welches vom Landtag am 6.Juni 2013 verabschiedet und im Amtsblatt der Region Nr. 26, Beiblatt Nr. 3 vom 25.6.2013 veröffentlicht worden ist?" Wer der Meinung ist, dass dieses SVP-Gesetz ungeeignet ist, um wirkliche direkte Demokratie zu ermöglichen, stimmt mit Nein.
Nähere Informationen auch unter http://www.dirdemdi.org/de/
Heidi Egger - Irene Hell – Harald Weis