18. September 2013

Gemeindeblatt-Artikel 20.September 2013

Auch Tiere haben ein Recht zu leben!


Jeder von uns hat sich schon über Hundekot, in den man getreten ist oder über Katzenkot im Garten aufgeregt. Meist verfliegt der Zorn rasch und beim nächsten süßen Kätzchen, das einem um die Beine streicht, ist er bestimmt vergessen.
Dies scheint aber nicht bei allen Zeitgenossen der Fall zu sein, und manche Menschen entwickeln einen regelrechten Tierhass. In extremen Fällen schrecken sie selbst vor der Tötung von Tieren nicht zurück. Dies geschieht oft heimtückisch durch Gift und die Tiere verenden meist elendiglich.
Dies passiert immer wieder leider auch in Kaltern. Nur selten werden solche Fälle allgemein bekannt, zu Anzeigen kommt es oft aus falscher Rücksicht nicht.
Aber was tun, wenn man so etwas beobachtet, ein durch Gift verendetes Tier findet oder es seinem vierbeinigen Freund selbst passiert?
Das italienische Recht ist dabei sehr streng und stuft die Tötung beziehungsweise Misshandlung von Tieren als Straftat ein. Besonders das Ausbringen von vergifteten Ködern kann mit einer Haftstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren geahndet werden.
Der Eigentümer oder Finder des vergifteten Tieres ist gesetzlich verpflichtet Anzeige zu erstatten. Auch gegen Unbekannt. Eine solche Anzeige muss auch bei einem nicht tödlichen Giftanschlag gemacht werden. Der Tierarzt ist verpflichtet, den Kadaver zur Feststellung des verwendeten Giftes an die zuständige Gesundheitsbehörde zu übersenden.
Die Anzeige muss jede polizeiliche Dienststelle wie z.B. Carabinieri, Staatspolizei, Forstbeamte, Gemeindepolizei entgegennehmen.
Weiters ist es wichtig, den zuständigen Bürgermeister schriftlich über solche Vorkommnisse in Kenntnis zu setzten. Sie/Er ist die höchste Gesundheitsbehörde auf Gemeindeebene und für die Sicherheit ihrer Bürger und der Tiere verantwortlich. Dies ist aber auch wichtig, damit die Öffentlichkeit von solchen Gräueltaten erfährt.
Harald Weis – Irene Hell – Heidi Egger