30. Juli 2015

Zum Nachdenken! und Wundern


Das Bettelverbot ist in letzter Zeit in aller Munde. Einige Gemeinden haben bereits ein solches erlassen. Die Gemeinde Kaltern prüft soeben die rechtlichen Möglichkeiten für einen Erlass eines Verbotes. Für die Dorfliste Kaltern-Caldaro stellt sich hier die Frage der moralischen Bedenken. Gibt es denn keine dazu? Einfach Menschen in finanzieller Notlage das Bitten um Hilfe zu verbieten? Welche Interessen werden bei einem solchen Bettelverbot eigentlich vertreten? Ist es wirklich vertretbar das schöne gepflegte Dorfbild, vor die Interessen der in Armut geratenen Mitmenschen zu stellen?
Die Gemeinde – eine Körperschaft öffentlichen Rechts – hat den Auftrag die Interessen aller Menschen zu vertreten – eben auch jene der um Hilfe bittenden Menschen. Durch einen Erlass eines Bettelverbotes wird sie dieser Aufgabe nicht gerecht.
Die Caritas hat es sehr treffend formuliert: Betteln ist ein Menschenrecht! Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht gegen individuelle Notlagen ausgespielt werden. Der Gemeinde Kaltern ist demnach ein solches Bettelverbot nicht nahezulegen!
Eine andere Denkaufgabe gibt der Maibaum. Wie hält es sich mit dieser neuen ‚Tradition‘ in Kaltern? Wie lange bleibt nun heuer der Maibaum stehen? Von einigen Radfahrern wurde er ja bereits als Fahrradständer umfunktioniert. Vielleicht finden sich ja noch weitere Verwendungsmöglichkeiten.
Marlene Pernstich – Irene Hell